Lexikon
Gesellschaftsvertrag
Rechtsphilosophie
Vereinbarung der Mitglieder einer Gesellschaft über ihr Zusammenleben, teils als historisch gedachte, teils als rein theoretisch gemeinte Begründung und Rechtfertigung von Gesellschaft und Staat; vielfach, vor allem in der Lehre vom Naturrecht, erörtert. Der Geselligkeitstrieb der menschlichen Natur (nach H. Grotius) führt zur staatlichen Einheit und der Konsens der Gesellschaftsmitglieder zur entsprechenden organisatorischen Ordnung. T. Hobbes hat im „Leviathan“, gegründet auf seine Annahme einer auf gegenseitige Zerstörung angelegten menschlichen Natur, nur eine Seite, die die Gesellschaft erhaltende Unterwerfung unter den Staat, gesehen. Dagegen bildete S. Pufendorf beide Seiten des Gesellschaftsvertrags aus (ähnlich C. de Montesquieu), bis J.-J. Rousseau schließlich durch die Unterscheidung von Allgemeinwillen und Partikularwillen die auf Ersterem aufbauende Formel fand, dass jeder sich selbst gehorche, wenn er dem staatlichen Gesetz, das mit seiner Zustimmung gegeben wurde, folge; nach der naturrechtlich begründeten Übertragung seiner Rechte auf den Staat erhalte der Mensch sie von diesem als Bürgerrechte zurück.
Wissenschaft
„Es ist an der Zeit, dass die Menschheit ein planetares Spezies-Bewusstsein entwickelt“
Der Rechtswissenschaftler Michael Bohlander über Risiken und juristische Nebenwirkungen eines Kontakts mit außerirdischen Intelligenzen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Prof. Bohlander, wie kamen Sie auf die Idee, über juristische Fragen beim Thema SETI (Search for Extraterrestrial Intelligence) zu forschen? Zum einen geht...
Wissenschaft
Leises Wetter kann auch stürmisch sein
Auf dem Mars ziehen Eiswolken über die Krater und Staubteufel wirbeln auf. Sie verraten, wie lebendig die Atmosphäre des Roten Planeten ist. von KAI DÜRFELD Ein hauchdünner Schleier aus Eis liegt über dem Kraterrand. Die Landschaft ist erstarrt, ein Relief aus Sand und Stein – und regungsloser Stille. Doch weit oben, hoch über...