Lexikon

Graf

[
althochdeutsch grafio, gravo, vielleicht von griechisch grapheus, „Schreiber“
]
lateinisch comes, französisch comte, Stellvertreter eines Königs an der Spitze einer bestimmten Verwaltungseinheit im Merowinger- und Frankenreich (Grafschaft, Gau); zunächst mit Wehrhoheit, im Frankenreich auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen. Im Mittelalter gehörten die Grafen in Deutschland zum Hochadel; ein Teil wurde im Verlauf der Geschichte zu Landesherren und zählte dann weiterhin zum Hochadel, der andere Teil gehörte dem niederen Adel an. 1806 wurden die reichsunmittelbaren Grafen mediatisiert. Seit 1919 ist in Deutschland der Grafentitel nur noch Bestandteil eines Familiennamens.
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