Lexikon

Jus sli

[
lateinisch, „Recht des Bodens“
]
ein Grundsatz des Staatsangehörigkeitsrechts (im Gegensatz zum Jus sanguinis), nach dem sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Land richtet, in dem das Kind geboren wird. Dieses Prinzip gilt vor allem in den angelsächsischen Staaten sowie in Einwanderungsländern. Beim Zusammenfallen beider Grundsätze (z. B. Geburt des Kindes österreichischer Eltern in England) entsteht doppelte Staatsangehörigkeit; beide Staaten können die Person als ihre Staatsangehörige betrachten.
Hurrikan mit Auge, Wolkenwirbel, über Wasser und Land.
Wissenschaft

Kreisläufe des Lebens

Die Atmosphäre ist ständig in Bewegung. Gewaltige Luftmassen strömen über den Planeten, Gase bilden sich und zerfallen, Wasser steigt auf und regnet wieder ab – ein System komplexer Kreisläufe, die das Leben auf der Erde bestimmen. Von ALINA WOLF Der Motor dieser atmosphärischen Kreisläufe ist die Sonne – unsere wichtigste...

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Wissenschaft

Zurück zum Mond

Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....

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