Lexikon
Lọndoner Schuldenabkommen
am 27. 2. 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dreimächteausschuss (USA, Großbritannien und Frankreich) für 22 von 60 Gläubigerländern geschlossenes Abkommen zur Regelung der deutschen Auslandsschulden, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden waren, sowie zur Regelung der von Deutschland vor dem 2. Weltkrieg im Ausland aufgenommenen öffentlichen und privaten Verbindlichkeiten und der Wiederaufnahme des während des Kriegs eingestellten Schuldendienstes (Tilgung und Zinszahlungen). Im Londoner Schuldenabkommen wurden behandelt: öffentliche Anleihen, private Anleihen, Stillhalteschulden, Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- sowie aus dem privaten Kapitalverkehr.
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wie ich heiße? Noch rätseln Neurowissenschaftler über diese an sich einfache Frage. Sie vermuten, dass diese Information in Form eines bestimmten Aktivierungsmusters von Nervenzellen im Gehirn gespeichert sind....
Wissenschaft
Die Drohnen-Feuerwehr
Bei schwierigen Einsätzen wie der Bekämpfung eines Waldbrands sind Rettungskräfte oft selbst in Gefahr. Jetzt erhalten sie Unterstützung durch eigenständig agierende Drohnen und Künstliche Intelligenz. von MARTIN ANGLER Als die Drohne der Bieszczady-Bergretter in den Himmel über den Karpaten aufsteigt, sind bereits 24 Stunden...
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