Lexikon
Proklamatiọn
[
lateinisch
]Aufruf, Kundgebung von Regierungen, Parteien oder anderen Bewegungen zur Verkündung eines bestimmten Zustands (meist Kriegs- oder Belagerungszustand, Revolution, Herrschaftswechsel) oder bestimmter Forderungen. Die Proklamation kann je nach ihrem verfassungs- oder völkerrechtlichen Charakter rechtsetzende Wirkung haben, wie etwa die Proklamation von Okkupationsmächten.
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