Lexikon

Standrecht

Strafrecht
das im Kriegszustand und im innerstaatlichen Ausnahme- oder Belagerungszustand von der Exekutive in Anspruch genommene Recht, im Weg abgekürzter Gerichtsverfahren Vergehen auch mit dem Tod zu bestrafen und die Strafe sofort zu vollstrecken; in der Bundesrepublik Deutschland sind Standgerichte durch Art. 101 Abs. 1 GG verboten.
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Wissenschaft

Die vermessene und vermessende Welt

Als Knabe habe ich mit meinen Freunden über den Witz gelacht, in dem eine Fahrlehrerin ihrer Schülerin sagt, sie solle das Hindernis auf der Straße umfahren, wobei sie jedoch das Verb falsch betont – nämlich auf der ersten Silbe. Solch einen schönen Unterschied gibt es bei dem Wort „vermessen“ zwar nicht, man kann bei ihm […]...

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Wissenschaft

Magie mit Menschen und Magneten

Vor 100 Jahren schlug der junge Physiker Ernst Ising ein Modell vor, mit dem er magnetische Eigenschaften fester Körper verstehen wollte. Sein als Dissertation eingereichter Ansatz hat in dieser Hinsicht zwar kaum Fortschritte gebracht, erlangte jedoch im Laufe der Zeit weit über seine erste Anwendung hinaus Bedeutung in der...

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