Lexikon
Verschulden
bürgerliches Recht
Vorsatz und Fahrlässigkeit; begründet Schadensersatzansprüche u. a. Rechte bei unerlaubter Handlung und Verletzung eines Vertrags (z. B. bei Unmöglichkeit der Leistung, Schuldnerverzug), aber auch als Verschulden bei Vertragsschluss; unter Umständen gemildert durch mitwirkendes Verschulden des Verletzten. Ein Verschulden ist nicht gegeben, wenn Schuldausschließungsgründe vorliegen (§§ 254, 276–278, 823 ff. BGB). Dem Verschulden entspricht im Strafrecht die Schuld. – Ähnliche Regelung in Österreich und in der Schweiz (das schweizerische Zivilrecht nennt den Vorsatz Absicht).
Wissenschaft
Präzise Medizin fürs Gehirn
Das Gehirn schien kaum erreichbar für Moleküle, die punktgenau und ursächlich ins Krankheitsgeschehen von schweren Nervenleiden eingreifen. Doch die Neurologie ist im Umbruch. von SUSANNE DONNER Unter allen Organen ist das Gehirn der Inbegriff der Genauigkeit. Jede Kleinigkeit im Nervengewebe macht einen Unterschied: Der Spiegel...
Wissenschaft
In aller Freundschaft
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