Wahrig Fremdwörterlexikon

Common Law

Com|mon Law
[kɔ̣mən lɔ:] n.; ; unz.; Rechtsw.
das durch den Gebrauch vor ordentlichen Gerichten weiterentwickelte u. kodifizierte engl. Gewohnheitsrecht
[engl., »allgemeines Recht«]

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