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1. April 1999  -  Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei ...

Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei den 630-Mark-Jobs muss der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte einen zehnprozentigen Pauschalbetrag an die Krankenversicherung und eine Pauschale von 12% an die Rentenversicherung zahlen. Die früher entrichtete Pauschalsteuer von 22% fällt ersatzlos weg. Bisher waren solche 630-Mark-Jobs von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Bei Arbeitnehmern, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, werden die Verdienste zusammengerechnet. Sind die Entgelte höher als 630 DM, werden volle Beträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Fraunhofer, Batterie
Wissenschaft

Ein Zwilling der Zelle

Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...

Dingoschädel
Wissenschaft

Genetische Geschichte der Dingos aufgedeckt

Vor mehr als 3000 Jahren kamen die Vorfahren der heutigen Dingos mit Seefahrern nach Australien. Jahrtausendelang entwickelten sie sich unabhängig von anderen Hunden – bis europäische Siedler im 18. Jahrhundert ihre Haushunde mitbrachten. Forschende haben nun die alte DNA von versteinerten Dingos untersucht, die vor bis zu 2.746...

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