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1. April 1999
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Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei
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Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei den 630-Mark-Jobs muss der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte einen zehnprozentigen Pauschalbetrag an die Krankenversicherung und eine Pauschale von 12% an die Rentenversicherung zahlen. Die früher entrichtete Pauschalsteuer von 22% fällt ersatzlos weg. Bisher waren solche 630-Mark-Jobs von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Bei Arbeitnehmern, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, werden die Verdienste zusammengerechnet. Sind die Entgelte höher als 630 DM, werden volle Beträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Wissenschaft
Verhagelte Vorhersagen
Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...
Wissenschaft
Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst
Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...