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1. April 1999  -  Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei ...

Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei den 630-Mark-Jobs muss der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte einen zehnprozentigen Pauschalbetrag an die Krankenversicherung und eine Pauschale von 12% an die Rentenversicherung zahlen. Die früher entrichtete Pauschalsteuer von 22% fällt ersatzlos weg. Bisher waren solche 630-Mark-Jobs von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Bei Arbeitnehmern, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, werden die Verdienste zusammengerechnet. Sind die Entgelte höher als 630 DM, werden volle Beträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Scorpii, Sterne
Wissenschaft

Kosmische Nachzügler und Magnete

Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...

Ionen, Licht
Wissenschaft

Der solare Doppelpack

Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...

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