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1. April 1999
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Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei
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Durch Inkrafttreten mehrerer Änderungen bei den 630-Mark-Jobs muss der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte einen zehnprozentigen Pauschalbetrag an die Krankenversicherung und eine Pauschale von 12% an die Rentenversicherung zahlen. Die früher entrichtete Pauschalsteuer von 22% fällt ersatzlos weg. Bisher waren solche 630-Mark-Jobs von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Bei Arbeitnehmern, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, werden die Verdienste zusammengerechnet. Sind die Entgelte höher als 630 DM, werden volle Beträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
Wissenschaft
»Dieser Perspektivwechsel ist längst überfällig«
Julia Sacher und Jellina Prinsen erforschen, wie sich hormonelle Schwankungen auf die Herz- und Gehirngesundheit von Frauen auswirken. Das Gespräch führte ALINA WOLF Prof. Julia Sacher, hat der Menstruationszyklus einen messbaren Einfluss auf das Gehirn? Sacher: Ja. Studien zeigen, dass hormonelle Veränderungen im Zyklusverlauf...