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1. August 1936  -  Aufgrund der Amnestieverordnung vom 23 ...

Aufgrund der Amnestieverordnung vom 23. April sind im Deutschen Reich bisher 501 323 Personen begnadigt worden. Die Amnestie kommt überwiegend nationalsozialistisch gesonnenen Straftätern zugute. Darunter sind z. B. 3532 Personen, die "Straftaten aus Übereifer im Kampf um die NS-Bewegung" begangen haben.

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