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12. Mai 1908  -  Der Hungerkünstler Sacco wird in ...

Der Hungerkünstler Sacco wird in Elberfeld von der Berufungsinstanz vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Sacco hatte sich im Vorjahr gegenüber dem Elberfelder Thalia-Theater verpflichtet, 46 Tage zu fasten. Die Hungerkur wurde aber nach 20 Tagen abgebrochen. Sacco wurde angezeigt und zu 500 Mark Geldstrafe verurteilt, da er von seinem Wärter Bonbons bekommen hatte. Nun konnte er das Gericht davon überzeugen, dass die Bonbons nicht gegen den Hunger, sondern nur als Mittel gegen seinen Husten eingesetzt worden waren.
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