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13. März 1974  -  Das Bundeskabinett in Bonn setzt ...

Das Bundeskabinett in Bonn setzt eine Verordnung in Kraft, derzufolge ab dem 15. März auf Autobahnen eine unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt. Das vom Bundesverkehrsministerium vorgesehene verbindliche Limit von 100 km/h konnte nicht durchgesetzt werden.

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