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15. Februar 1952  -  Der Bundestag beschließt ...

Der Bundestag beschließt, dass staatlich geprüfte Dentisten als Zahnärzte zugelassen werden, wenn sie eine Fortbildung absolvieren. Anwärter für den Dentistenberuf können nicht mehr eingestellt werden, da die Ausbildung des zahnärztlichen Berufes nur noch den Universitäten zusteht.

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