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15. Januar 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Nach jahrelangem Verbot wird muslimischen Metzgern in Deutschland unter bestimmten Bedingungen das betäubungslose Schlachten von Tieren erlaubt. Das umstrittene "Schächten" oder Ausbluten ist dann erlaubt, wenn die Fleischer zu einer Religionsgemeinschaft gehören, welche diese Schlachtmethode zwingend vorschreibt. Das Bundesverfassungsgericht gibt damit der Klage eines türkischen Metzgers aus Gießen statt. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten ohne vorherige Betäubung.
Wissenschaft
Warum Männchen und Weibchen oft unterschiedlich lange leben
Biologen haben untersucht, warum bei Säugetieren häufig die Weibchen länger leben und bei Vögeln eher die Männchen eine höhere Lebenserwartung haben. Diese Geschlechtsunterschiede werden nur zum Teil von den Lebensbedingungen beeinflusst, wie das Team herausfand. Einen großen Einfluss haben dagegen die Geschlechtschromosomen...
Wissenschaft
Klimarettung wäre so einfach
Die Welt wird die Pariser Klimaziele verfehlen: eine bittere Wahrheit, aber kein Grund zum Verzagen. Ein Essay des Klimaforschers Mojib Latif. Der Klimawandel in Form der globalen Erwärmung ist in vollem Gang. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Erdoberfläche sind seit dem Beginn der Industrialisierung infolge des...