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16. Januar 1965  -  Die Sowjetunion verweigert der Bundesregierung ...

Die Sowjetunion verweigert der Bundesregierung die Übergabe von Unterlagen über Naziverbrechen, weil die damit ermöglichte Strafverfolgung nur dazu dienen werde, im Ausland den Eindruck zu erwecken, gegen alle NS-Straftäter würden vor der Verjährung von Kriegsverbrechen im Mai Verfahren eingeleitet. Die UdSSR befürchtet, dass bei einer Nichtverlängerung der Verjährung zahlreiche NS-Verbrechen ungesühnt bleiben.

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