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2. März 2006  -  Karlsruhe ...

Karlsruhe: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Ermittler schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails beschlagnahmen. Allerdings muss die Beschlagnahme verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren.

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