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21. Mai 1938  -  Durch Verordnung des Reichsministers des ...

Durch Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, gelten die Nürnberger Rassengesetze vom 15. September 1935 (Reichsbürgergesetz und Blutschutzgesetz) auch im Land Österreich. Damit sind u. a. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten bzw. ungültig. Eine Ehe darf künftig nur geschlossen werden, wenn durch Zeugnis des für den ordentlichen Wohnsitz der Braut zuständigen Bürgermeisters nachgewiesen wird, dass entsprechende Ehehindernisse nicht bestehen.
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Wissenschaft

Kreisverkehr

Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...

Wissenschaft

Aus alten Zellen wird neuer Rohstoff

Schreddern, ätzen, schaben: Ein Bündel von Techniken soll dafür sorgen, dass sich ausgediente Solarzellen recyceln lassen – und nicht mehr wie bislang meist einfach im Müll landen. von KATJA MARIA ENGEL Noch ist viel freie Fläche zu sehen. Am Stadtrand von Münster baut die Firma Reiling PV-Recycling gerade ein Kompetenzzentrum...

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