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21. Mai 1938
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Durch Verordnung des Reichsministers des
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Durch Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, gelten die Nürnberger Rassengesetze vom 15. September 1935 (Reichsbürgergesetz und Blutschutzgesetz) auch im Land Österreich. Damit sind u. a. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten bzw. ungültig. Eine Ehe darf künftig nur geschlossen werden, wenn durch Zeugnis des für den ordentlichen Wohnsitz der Braut zuständigen Bürgermeisters nachgewiesen wird, dass entsprechende Ehehindernisse nicht bestehen.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...