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22. Januar 1916  -  Deutsche und französische Regierungsstellen einigen ...

Deutsche und französische Regierungsstellen einigen sich über den Austausch von nicht wehrfähigen Zivilgefangenen. Die Regelung betrifft Frauen und Mädchen, Männer unter 17 und über 55 Jahren sowie Männer zwischen 17 und 55 Jahren, die wegen körperlicher Gebrechen für den Kriegsdienst untauglich sind.

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