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22. Januar 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hebt die mündlichen Verhandlungstermine im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD überraschend auf. Das Gericht reagiert damit auf die Tatsache, dass sich ein Zeuge der Antragsteller nachträglich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes herausgestellt hat. Der NPD-Mann war bis 1995 V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang 2001 beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.
Wissenschaft
Google-KI übertrifft klassische Wettervorhersagen
Anhand von historischen Wetterdaten hat ein Forschungsteam von Google DeepMind eine Wetter-KI trainiert. Das GenCast getaufte Modell sagt das Wetter genauer vorher als das bisher beste klassische Vorhersagesystem, und zwar bis zu 15 Tage im Voraus. Auch extreme Wetterereignisse wie die Zugbahnen tropischer Wirbelstürme kann das...
Wissenschaft
»Es gibt kein Limit«
Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...