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22. Januar 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hebt die mündlichen Verhandlungstermine im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD überraschend auf. Das Gericht reagiert damit auf die Tatsache, dass sich ein Zeuge der Antragsteller nachträglich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes herausgestellt hat. Der NPD-Mann war bis 1995 V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang 2001 beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.
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