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23. April 1938  -  Durch eine Verordnung des Beauftragten ...

Durch eine Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan, Feldmarschall Hermann Göring, werden die Noten der Österreichischen Nationalbank mit Wirkung vom 25. April für ungültig erklärt und müssen bis spätestens 31. Dezember 1938 in Reichsmark eingetauscht werden. Die auf Schilling und Groschen lautenden Scheidemünzen bleiben zunächst gültig.

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