Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet, dass nur Frauen den Beruf der Hebamme erlernen können, da dies im "Hebammengesetz" so festgelegt sei. Das Gericht weist damit die Klage eines 38-jährigen Filmvorführers ab, der von der Marburger Landeshebammenschule nicht zur Ausbildung zugelassen worden war.