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3. Juni 1936  -  Eine Verordnung des deutschen Reichsernährungsministeriums ...

Eine Verordnung des deutschen Reichsernährungsministeriums bestimmt, dass ab dem 1. 9. 1936 nur noch amtlich zugelassene Hengste, Bullen und Eber für die Zucht eingesetzt werden dürfen. Angestrebt ist eine allgemeine Verbesserung von Leistung und Rasse in der deutschen Viehwirtschaft.

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