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4. November 1916  -  Der Reichstag beschließt aufgrund einer ...

Der Reichstag beschließt aufgrund einer kaiserlichen Kabinettsorder gegen die Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen, sich bis zum 17. Februar 1917 zu vertagen. Lediglich der Hauptausschuss des Reichstages hat die Möglichkeit, seine Beratungen fortzusetzen. Damit wird die Einflussnahme des Parlaments eingeschränkt.

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