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4. November 1986  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in seinem sog. 4. Fernsehurteil das niedersächsische Rundfunkgesetz von 1984 in den Grundlinien für verfassungskonform, in einzelnen Bestimmungen jedoch für nichtig. Notwendig sei, so die Richter, dass auch bei privaten Rundfunkveranstaltern ein möglichst hohes Maß an Vielfalt gesichert bleibe. Sie betonen die besondere Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF für die "Grundversorgung" mit Rundfunkangeboten.
Illustration eines menschlichen Gehirns in Aktion
Wissenschaft

Wie unser Gehirn aus Fehlern lernt

Wenn sich Regeln plötzlich ändern, reagiert unser Gehirn darauf und baut im Kortex die neuronalen Netzwerke um, die für Lern- und Entscheidungsprozesse zuständig sind. Diese Reorganisation läuft schicht- und schrittweise ab: von unten nach oben und von chaotisch zu rhythmisch, wie Neurowissenschaftler nun anhand von Mäusen...

Propyläen von Eleusis
Wissenschaft

Der heilige Trunk

In der Antike gehörten die griechischen Mysterien von Eleusis über Jahrhunderte zu den wichtigsten Kulten der Mittelmeerwelt. Teilnehmer berichteten von spirituellen Visionen nach dem Genuss eines besonderen Getränks. Schon der LSD-Pionier Albert Hofmann vermutete, dass dafür der Mutterkornpilz verantwortlich gewesen sein könnte...

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