Kalender
4. November 1986
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in seinem sog. 4. Fernsehurteil das niedersächsische Rundfunkgesetz von 1984 in den Grundlinien für verfassungskonform, in einzelnen Bestimmungen jedoch für nichtig. Notwendig sei, so die Richter, dass auch bei privaten Rundfunkveranstaltern ein möglichst hohes Maß an Vielfalt gesichert bleibe. Sie betonen die besondere Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF für die "Grundversorgung" mit Rundfunkangeboten.
Wissenschaft
Linkshänder haben’s schwerer
Wissenswertes über Linkshänder erklärt von Dr. med. Jürgen Brater. Nicht weniger als fünf der letzten acht US-Präsidenten – Gerald Ford, Ronald Reagan, George W. Bush, Bill Clinton und Barack Obama – benutzten zum Schreiben, Smartphone-Tippen und Beim-Essen-das-Messer-Halten die linke Hand. Damit gehören sie genau wie Albrecht...
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...