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4. November 1986  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in seinem sog. 4. Fernsehurteil das niedersächsische Rundfunkgesetz von 1984 in den Grundlinien für verfassungskonform, in einzelnen Bestimmungen jedoch für nichtig. Notwendig sei, so die Richter, dass auch bei privaten Rundfunkveranstaltern ein möglichst hohes Maß an Vielfalt gesichert bleibe. Sie betonen die besondere Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF für die "Grundversorgung" mit Rundfunkangeboten.
Mojib Latif, Klimawandel
Wissenschaft

Klimarettung wäre so einfach

Die Welt wird die Pariser Klimaziele verfehlen: eine bittere Wahrheit, aber kein Grund zum Verzagen. Ein Essay des Klimaforschers Mojib Latif. Der Klimawandel in Form der globalen Erwärmung ist in vollem Gang. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Erdoberfläche sind seit dem Beginn der Industrialisierung infolge des...

Nahaufnahme von einem Mann, der sich eine Hand ans Ohr hält
Wissenschaft

Wie das Gehirn sich aufs Zuhören fokussiert

Neurowissenschaftler haben herausgefunden, wie das Gehirn von Ratten die Wahrnehmung von Geräuschen steuert. Demnach verstärkt ihr Gehirn relevante Geräusche, wenn die Tiere beschäftigt sind. Dabei reagiert der auditorische Kortex nicht nur auf Geräusche, sondern passt seine Aktivität auch gezielt an die Anforderungen der Aufgabe...

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