Kalender
4. November 1986
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in seinem sog. 4. Fernsehurteil das niedersächsische Rundfunkgesetz von 1984 in den Grundlinien für verfassungskonform, in einzelnen Bestimmungen jedoch für nichtig. Notwendig sei, so die Richter, dass auch bei privaten Rundfunkveranstaltern ein möglichst hohes Maß an Vielfalt gesichert bleibe. Sie betonen die besondere Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF für die "Grundversorgung" mit Rundfunkangeboten.
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Millionen von Nervenfasern verbinden unsere beiden Hirnhälften miteinander. Dabei sind unterschiedliche Teile dieser Brücke für unterschiedliche Funktionen und Hirnregionen zuständig. Wird diese Verbindung, der Corpus Callosum, durchtrennt, führt das zum sogenannten Split-Brain-Syndrom, das mit Wahrnehmungs- und...
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Wut, Traurigkeit oder Langeweile können dabei helfen, Ziele zu erreichen. von CHRISTIAN WOLF Die meisten Menschen streben in ihrem Leben nach Glück und bevorzugen Gefühle wie Freude, Stolz oder Hoffnung. Aber mittlerweile zeigt die Forschung: Auch negative Gefühle wie Wut, Langeweile oder Traurigkeit haben ihre Berechtigung und...
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