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4. November 1986  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in seinem sog. 4. Fernsehurteil das niedersächsische Rundfunkgesetz von 1984 in den Grundlinien für verfassungskonform, in einzelnen Bestimmungen jedoch für nichtig. Notwendig sei, so die Richter, dass auch bei privaten Rundfunkveranstaltern ein möglichst hohes Maß an Vielfalt gesichert bleibe. Sie betonen die besondere Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF für die "Grundversorgung" mit Rundfunkangeboten.
Raumstation, Chris Hadfield
Wissenschaft

»Die ISS ist ein Beispiel dafür, wie wir später auf dem Mond zusammenleben können«

Chris Hadfield hat einen Lebenslauf wie kein zweiter. Der Kanadier lebte in den USA und der Sowjetunion. Für beide Staaten war er im Weltraum. Er kennt die Branche wie kein anderer und ist nach wie vor aktiv. Das Gespräch führte ALEXANDRA VON ASCHERADEN Chris Hadfield, Sie sind der einzige Kanadier, der sowohl auf der...

Nahaufnahme einer Anopheles gambiae-Mücke, die mit Farbstoff gefüttert wurde, um sie zum Leuchten zu bringen
Wissenschaft

Potenzielles neues Malaria-Mittel entdeckt

Der Wirkstoff Nitisinon ist bislang als Medikament für Menschen mit seltenen Stoffwechselstörungen zugelassen. Künftig könnte er aber auch helfen, Malaria zu bekämpfen. Denn wie Forschende jetzt herausgefunden haben, ist Nitisinon giftig für blutsaugende Moskitos, die den Malaria-Erreger übertragen. Auch das Blut von Menschen,...

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