Kalender
4. November 1986
-
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt
...
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in seinem sog. 4. Fernsehurteil das niedersächsische Rundfunkgesetz von 1984 in den Grundlinien für verfassungskonform, in einzelnen Bestimmungen jedoch für nichtig. Notwendig sei, so die Richter, dass auch bei privaten Rundfunkveranstaltern ein möglichst hohes Maß an Vielfalt gesichert bleibe. Sie betonen die besondere Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF für die "Grundversorgung" mit Rundfunkangeboten.
Wissenschaft
Rätsel des Sonnenzyklus gelöst
Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...
Wissenschaft
Der Weg des Wassers
Vor etwa 100 Jahren, als sich die meisten Physiker um die damals neue Quantenmechanik der Atome kümmerten und mit ihr verstehen wollten, was die Welt im Innersten zusammenhält, nahm Albert Einstein eine Auszeit von diesen Arbeiten, um in der Preußischen Akademie seine Überlegungen über „Die Ursache der Mäanderbildung der...