Lexikon

Erlaubnis

Verwaltungsrecht
Genehmigung; Konzession
die Bewilligung der Ausübung einer der Erlaubnis bedürfenden Tätigkeit oder der Errichtung einer der Erlaubnis bedürfenden Anlage durch eine Verwaltungsbehörde, besonders im Berufs- und Gewerbe-, im Wege-, Verkehrs- und Baurecht. Die sog. Polizeierlaubnis soll nur einer Kontrolle der polizeimäßigen (Gefahren vermeidenden) Ausübung der betreffenden Tätigkeit bzw. Errichtung dienen.
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