Lexikon
Hof
Geschichte
Haushaltung, Wohnsitz und Gefolge eines Fürsten. Die ältesten Hofämter sind die des Marschalls, Seneschalls, Kämmerers, Truchsesses und Schenken. Sie waren ursprünglich mit echten Dienstleistungen verbunden, wurden aber später reine Verwaltungsämter. Die Hofbeamten (Hofchargen), die Ehrendienste verrichtenden Kammerherrn (Kammerjunker) und die Diener bildeten den Hofstaat. Die grundsätzliche Erlaubnis, bei Hof zu erscheinen (Hoffähigkeit), besaßen ursprünglich nur die Adligen, später auch Offiziere, hohe Beamte, Künstler und Wissenschaftler. Die Hofkleidung (Hoftracht) ist bzw. war besonders zu bestimmten Anlässen (z. B. Trauerfall, Krönung) vorgeschrieben. Die Einhaltung des Hofzeremoniells (Hofetikette) wird bzw. wurde vom Zeremonienmeister überwacht.
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