entziehen
ent|zie|hen 〈
V.
187, hat entzogen〉 I.
〈mit Dat. und Akk.〉
1.
jmdm. jmdn. oder etwas e.
jmdm. jmdn. oder etwas wegnehmen;
jmdm. den Führerschein, die Fahrerlaubnis e.; jmdm. den Alkohol e.; sie entzog ihm ihre Hand; jmdm. in der Diskussion das Wort e.; jmdm. nach der Scheidung die Kinder e.
2.
jmdm. etwas e.
a)
jmdm. etwas ab sofort verweigern, nicht mehr geben;
jmdm. die Erlaubnis zu etwas, das Vertrauen e.; jmdm. die Unterstützung e.
3.
einer Sache etwas e.
etwas aus einer Sache herausziehen;
das kalte Wasser entzieht dem Körper Wärme; dem Kaffee das Koffein e.
II.
〈mit Akk. und Dat.〉
jmdn. oder etwas einer Sache e.
jmdn. oder etwas von einer Sache fernhalten, etwas nicht zu einer Sache gelangen lassen;
hier bin ich seinem Zugriff entzogen; Briefe der Zensur e.
III.
〈refl.; mit Dat.〉
sich einer Sache oder jmdm. e.
1.
einer Sache oder jmdm. aus dem Weg gehen, sich von etwas oder jmdm. entfernen;
warum entziehst du dich mir?; sich der Polizei, der Verhaftung durch die Flucht e.
2.
nicht bis zu etwas gelangen;
das entzieht sich meiner Kenntnis
das weiß ich nicht, das habe ich noch nicht erfahren;
diese Vorgänge e. sich der menschlichen Beobachtung