Lexikon
Völkermord
Genocid(ium); Genozidim Völkerstrafrecht die erklärte Ausrottung von Völkern sowie ethnischer, religiöser u. a. Gruppen. Die Ereignisse des 2. Weltkriegs, vor allem die Versuche zur Vernichtung des Judentums (Judenverfolgung) und die Maßnahmen gegen das polnische Volk, haben zum Abschluss des Abkommens zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. 12. 1948 geführt, dem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 9. 8. 1954 beigetreten ist. In Art. 1 kamen die Vertragsstaaten überein, den Völkermord zu bestrafen, gleichgültig, ob im Frieden oder Krieg begangen. Dementsprechend wurde in Deutschland § 220 a StGB eingeführt, der nun in das Völkerstrafgesetzbuch vom 26. 6. 2002 eingefügt wurde. Die Strafverfolgung obliegt dem Internationalen Strafgerichtshof.
Wissenschaft
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Wissenschaft
Das Labor im All
Medizinische Experimente gehören bei Weltraummissionen zur Tagesordnung. Sie lohnen sich in vielerlei Hinsicht. von FRANK FRICK Der Weltraum-Veteran Dafydd Rhys („Dave“) Williams beklagte im Herbst 2021: „Die Menschen spüren den Nutzen des Raumfahrtprogramms im Alltag oft nicht. Doch gleichzeitig ist die Technologie aus dem...
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