Lexikon
Völkermord
Genocid(ium); Genozidim Völkerstrafrecht die erklärte Ausrottung von Völkern sowie ethnischer, religiöser u. a. Gruppen. Die Ereignisse des 2. Weltkriegs, vor allem die Versuche zur Vernichtung des Judentums (Judenverfolgung) und die Maßnahmen gegen das polnische Volk, haben zum Abschluss des Abkommens zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. 12. 1948 geführt, dem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 9. 8. 1954 beigetreten ist. In Art. 1 kamen die Vertragsstaaten überein, den Völkermord zu bestrafen, gleichgültig, ob im Frieden oder Krieg begangen. Dementsprechend wurde in Deutschland § 220 a StGB eingeführt, der nun in das Völkerstrafgesetzbuch vom 26. 6. 2002 eingefügt wurde. Die Strafverfolgung obliegt dem Internationalen Strafgerichtshof.
Wissenschaft
Der Versteinerte Wald
Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.
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Nicht nur in der Arktis, auch in der Antarktis steigen die Temperaturen des Ozeans und das Meereis schwindet. Doch die Auswirkungen dieser Erwärmung sind bislang wenig erforscht. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass die Erwärmung der Antarktis einen wichtigen Einfluss auf die weltweiten Niederschlagsmuster hat. Das könnte...