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Arbeitsteilung

Wirtschaft
besonderes Merkmal des Aufbaus der entwickelteren Gesellschaften, d. h. wichtiges Gliederungsprinzip ihrer Wirtschafts- und Sozialordnung. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung (soziale Arbeitsteilung) kann grundsätzlich gedacht werden als ursprünglich hervorgegangen aus der natürlichen Verschiedenheit der Menschen, der Geschlechter und Lebensalter in Verbindung mit bestimmten (historischen) wirtschaftlichen Entwicklungsstadien. Hauptelement der gesellschaftlichen Arbeitsteilung ist die berufliche Arbeitsteilung, d. h. die Berufsbildung (z. B. Beruf des Schmieds, Bäckers, Schneiders), die in unserem Kulturraum besonders eng verbunden war mit der Verselbständigung und Differenzierung handwerklich-gewerblicher Arbeit und ihrer örtlichen Konzentration (seit dem Mittelalter in den Städten) sowie mit der Bildung von eigenen ständischen Organisationen (Zünfte, Gilden), die in der mittelalterlichen Sozialordnung einen festen Platz hatten. Neben der Berufsbildung können die Berufsspaltung (z. B. Aufspaltung des Schmiedeberufs in die Berufe des Huf-, Nagel- und Kesselschmieds) oder berufliche Spezialisierung und die Vereinigung spezialisierter Tätigkeiten zu einem neuen Beruf unterschieden werden. Gesellschaftliche Arbeitsteilung im allgemeinen Verständnis bezieht sich auf Berufsbildung und berufliche Differenzierung als Prozesse bzw. Kategorien, die die Organisation einer Gesellschaft im ganzen, ihren Zusammenhalt und ihre Entwicklung mitbestimmen.
Hier ist auch die ökonomische Arbeitsteilung von Bedeutung, die als Produktionsteilung (Arbeitsteilung in Urproduktion, Gewerbe, Industrie, Handel, Verkehr u. a.), als internationale Arbeitsteilung (z. B. Herausbildung von Agrar- und Industriestaaten) und als technische Arbeitsteilung gesehen werden kann. Die technische Arbeitsteilung ist primär aus dem Interesse erwachsen, mehr und rationeller zu produzieren (Erhöhung der Produktivität). Sie ist ein zentrales Merkmal der Industrialisierung: Ein Arbeitsvorgang wird innerhalb eines Betriebs in mehrere Teilverrichtungen zerlegt (Arbeitszerlegung); gleichzeitig ist die Zusammenfassung mehrerer verwandter Arbeitsakte möglich geworden (Arbeitsvereinigung). Berufliche und allgemeine ökonomische Arbeitsteilung sind wichtige Voraussetzungen der technischen Arbeitsteilung; die technische Arbeitsteilung wirkt generell auf die gesellschaftliche Arbeitsteilung zurück und beeinflusst speziell die berufliche Arbeitsteilung.
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