Lexikon
Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze der für die Bemessung des Beitragssatzes maßgeblichen Bezüge des Versicherten, also regelmäßig die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts, bis zu der es der Berechnung der Beiträge zugrunde gelegt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Bemessungsgrundlage.
Wissenschaft
Ein Mensch wie wir
Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...
Wissenschaft
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...