Lexikon

Betrug

Strafrecht
ein Vermögensdelikt, die Schädigung eines anderen durch Täuschung, um sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern; nach § 263 StGB in der Regel mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe zu ahnden. Betrug sind auch Heiratsschwindel und Zechprellerei; Sonderfälle des Betrugs (§§ 263 ff. StGB) sind Notbetrug, Subventionsbetrug und Versicherungsbetrug; dem Betrug ähnlich sind Automatenmissbrauch und Erschleichung anderer Leistungen (§ 265a StGB), z. B. als blinder Passagier oder nicht zahlender Besucher. In
Österreich
ist neben dem in Bereicherungsabsicht begangenen Betrug (§§ 146ff.StGB) auch die in Schädigungsabsicht vorgenommene Täuschung (§ 108) strafbar; beim Betrug wird die Höhe der Strafdrohung durch den eingetretenen Schaden bestimmt (§ 147). In der
Schweiz
ist der Betrug schädigende Irreführung in Bereicherungsabsicht und wird nach Art. 148 StGB mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
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