Lexikon

Exekutve

[
lateinisch, französisch
]
die (vorwiegend) ausführende oder vollziehende Gewalt in einem Staat mit Gewaltenteilung; jede Ausübung von Staatsgewalt außerhalb der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung), d. h. Verwaltung im weitesten Sinne.
Träger der Exekutive sind die Regierung als politische Führung und die Ministerien und Behörden als ausführende Organe. Nach der klassischen Gewaltenteilungslehre sind alle drei Gewalten grundsätzlich unabhängig, doch besteht ein System der gegenseitigen Einflussnahme, Hemmung und Kontrolle. In parlamentarischen Regierungssystemen, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, sind Exekutive und Legislative miteinander verschränkt, da die Parlamentsmehrheit in der Regel die Regierung stützt bzw. die Exekutive auch an der Gesetzgebung mitwirkt. Beschränkungen für die zentrale Exekutivgewalt ergeben sich in demokratischen Verfassungsstaaten, die wie die Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundesstaatsprinzip organisiert sind, durch eigene Zuständigkeiten für die Bundesländer.
xxxAdobeStock_348682147.jpg
Wissenschaft

Rettung für kostbare Wracks

Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...

Wissenschaft

Der Flaschenhals der Energiewende

Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon