Lexikon
Gefahr
bürgerliches Recht
die Möglichkeit eines Schadenseintritts; im Schuldrecht des BGB bedeutsam als Möglichkeit eines Schadens durch Verlust oder Verschlechterung des zu leistenden Gegenstands nach Vertragsschluss ohne Verschulden der Partner. Die Gefahr trägt hinsichtlich der Leistung stets der Gläubiger; hinsichtlich einer etwaigen Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) in der Regel der Schuldner.
Wissenschaft
Diese Pflanze macht Feinde zu Nachbarn
In der Natur leben verschiedene Arten oft eng zusammen – doch nicht immer geht es dabei friedlich zu. Gerade unter Ameisenkolonien können schnell blutige Kämpfe entbrennen. Anders jedoch auf Fidschi: Hier beherbergt die tropische Pflanze Squamellaria bis zu fünf verschiedene Ameisenkolonien unter einem Dach – und das ohne, dass...
Wissenschaft
Überraschung: Den Riesenkolibri gibt es zweimal
Die Größten der Kleinen im Visier: Eine Untersuchung der Riesenkolibris der Andenregion hat aufgedeckt, dass es sich nicht um eine Art handelt, sondern um zwei. Sie ähneln sich zwar stark, unterscheiden sich aber genetisch deutlich – und auch in ihrem Verhalten: Die eine Spezies ist demnach im Gegensatz zur anderen extrem...