Lexikon
Gefahr
bürgerliches Recht
die Möglichkeit eines Schadenseintritts; im Schuldrecht des BGB bedeutsam als Möglichkeit eines Schadens durch Verlust oder Verschlechterung des zu leistenden Gegenstands nach Vertragsschluss ohne Verschulden der Partner. Die Gefahr trägt hinsichtlich der Leistung stets der Gläubiger; hinsichtlich einer etwaigen Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) in der Regel der Schuldner.
Wissenschaft
Zwölf Stoffe mit Zukunft
In den Forschungslaboren reifen zahlreiche neue Materialien heran – mit verblüffenden Eigenschaften. Eine Chance auf aussichtsreiche Anwendungen.
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Wissenschaft
Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen
Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...