Lexikon
Gefahr
bürgerliches Recht
die Möglichkeit eines Schadenseintritts; im Schuldrecht des BGB bedeutsam als Möglichkeit eines Schadens durch Verlust oder Verschlechterung des zu leistenden Gegenstands nach Vertragsschluss ohne Verschulden der Partner. Die Gefahr trägt hinsichtlich der Leistung stets der Gläubiger; hinsichtlich einer etwaigen Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) in der Regel der Schuldner.
Wissenschaft
Triumph des Möglichen
Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...
Wissenschaft
Mit Hopfen, Flachs und Pilz-Myzel
Die Bauwirtschaft gehört zu den größten Klimasündern. Der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen könnte das ändern. von HARTMUT NETZ Dass man mit Hopfen Bier braut, hat Tradition. Dass die krautige Kletterpflanze auch als Baustoff taugt, ist neu. Die zunächst als Scherz gemeinte Idee kam zwei Münchner Studenten beim gemeinsamen...