Lexikon

Gesellschaft

Recht
1. verschiedene Personenvereinigungen des Privatrechts (Gesellschaftsrecht); 2. Typus der Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes zusammengeschlossen sind (Gesellschaft im weiteren Sinne); Gegensatz: Gemeinschaft; 3. Untertypus von 2) mit bestimmter Verfassung (Gesellschaft im engeren Sinne), Gegensatz: Verein. Gesellschaften in diesem Sinn sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie regelmäßig OHG, KG und stille Gesellschaft; Vereine dagegen sind AG, GmbH, KGaA und die eingetragene Genossenschaft. In
Österreich
ist die gemeinrechtliche Gesellschaft in den §§ 1175 ff. ABGB geregelt. In der
Schweiz
sind für alle Gesellschaften und handelsrechtlichen Vereinigungen Vorschriften des Obligationen-Rechts (5. Teil des ZGB) maßgebend.
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Globale Überreichweiten

Das Globale scheint im Trend zu sein – auch wenn Wirtschaft und Politik das dazugehörige Prinzip allmählich überreizt zu haben scheinen und sich mehr dem Nationalen zuwenden. Dafür haben jetzt die historischen Wissenschaften das Thema entdeckt, wie sich an dem 2022 erschienenen Buch „Neue Horizonte“ des britischen Autors James...

Wissenschaft

Bunte Lebenswelt in der Ostsee

Bei farbenfrohen Riffen denkt jeder an die Südsee – aber auch in der Ostsee gibt es sie. Und sie beherbergen viele Arten von Tieren und Pflanzen. von FREDERIK JÖTTEN Rote und grüne Algen-Fächer schwingen sanft in der Strömung, dazwischen sitzen gelbe Schwämme, bunte Fische schwimmen umher. Welch vielfältige Bilder eine...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon