Lexikon
Gesellschaft
Recht
1. verschiedene Personenvereinigungen des Privatrechts (Gesellschaftsrecht); 2. Typus der Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes zusammengeschlossen sind (Gesellschaft im weiteren Sinne); Gegensatz: Gemeinschaft; 3. Untertypus von 2) mit bestimmter Verfassung (Gesellschaft im engeren Sinne), Gegensatz: Verein. Gesellschaften in diesem Sinn sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie regelmäßig OHG, KG und stille Gesellschaft; Vereine dagegen sind AG, GmbH, KGaA und die eingetragene Genossenschaft. In
Österreich
ist die gemeinrechtliche Gesellschaft in den §§ 1175 ff. ABGB geregelt. – In der Schweiz
sind für alle Gesellschaften und handelsrechtlichen Vereinigungen Vorschriften des Obligationen-Rechts (5. Teil des ZGB) maßgebend.
Wissenschaft
Klimaneutral mit Zecken
Zecken sind nicht sehr beliebt. Sie trinken unser Blut, können dabei Krankheiten übertragen, und wenn man sie entfernen will, weiß man immer nicht, in welche Richtung man die Pinzette drehen muss. Und hätte man auf die Zecke vorher noch draufspucken oder Nagellackentferner auftragen sollen? Oder doch lieber Öl? Und wenn ja,...
Wissenschaft
Neue Einblicke in die Evolution des Vogelhirns
Ein rund 80 Millionen alter fossiler Schädel einer neu entdeckten Vogelart ermöglicht Rückschlüsse darauf, wie sich das komplexe Gehirn heutiger Vögel entwickelt hat. Das Fossil wurde 2016 in Brasilien gefunden und bildet eine Brücke zwischen dem Urvogel Archaeopteryx und modernen Vögeln. 3D-Rekonstruktionen zeigen, dass der...