Lexikon
Gesellschaft
Recht
1. verschiedene Personenvereinigungen des Privatrechts (Gesellschaftsrecht); 2. Typus der Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes zusammengeschlossen sind (Gesellschaft im weiteren Sinne); Gegensatz: Gemeinschaft; 3. Untertypus von 2) mit bestimmter Verfassung (Gesellschaft im engeren Sinne), Gegensatz: Verein. Gesellschaften in diesem Sinn sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie regelmäßig OHG, KG und stille Gesellschaft; Vereine dagegen sind AG, GmbH, KGaA und die eingetragene Genossenschaft. In
Österreich
ist die gemeinrechtliche Gesellschaft in den §§ 1175 ff. ABGB geregelt. – In der Schweiz
sind für alle Gesellschaften und handelsrechtlichen Vereinigungen Vorschriften des Obligationen-Rechts (5. Teil des ZGB) maßgebend.
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...
Wissenschaft
Wie wir den Mars erwärmen könnten
Wissenschaft mit einem Hauch von Science-Fiction: Forschende präsentieren ein innovatives Konzept zur Verwandlung des Mars in einen lebensfreundlichen Planeten. Aus ihren Modellen geht hervor, dass aus lokalen Ressourcen hergestellte Nanopartikel einen effektiven Treibhauseffekt in der Atmosphäre des Roten Planeten auslösen...