Lexikon
Gesellschaft
Recht
1. verschiedene Personenvereinigungen des Privatrechts (Gesellschaftsrecht); 2. Typus der Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes zusammengeschlossen sind (Gesellschaft im weiteren Sinne); Gegensatz: Gemeinschaft; 3. Untertypus von 2) mit bestimmter Verfassung (Gesellschaft im engeren Sinne), Gegensatz: Verein. Gesellschaften in diesem Sinn sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie regelmäßig OHG, KG und stille Gesellschaft; Vereine dagegen sind AG, GmbH, KGaA und die eingetragene Genossenschaft. In
Österreich
ist die gemeinrechtliche Gesellschaft in den §§ 1175 ff. ABGB geregelt. – In der Schweiz
sind für alle Gesellschaften und handelsrechtlichen Vereinigungen Vorschriften des Obligationen-Rechts (5. Teil des ZGB) maßgebend.
Wissenschaft
Doch keine neue Erdepoche
Der Mensch ist die einflussreichste Art des Planeten und verändert ihn auf eine noch nie dagewesene Weise. Viele sehen darin den Beginn einer neuen Erdepoche – das Anthropozän. Doch die Geologen, die es ausrufen könnten, lehnen ab. Eine Analyse. Von Juliette Irmer Rund 15 Jahre haben Wissenschaftler darüber debattiert, ob die...
Wissenschaft
Gibt es Leben auf K2-18b?
Der Nachweis von Planeten bei anderen Sternen ist inzwischen Routine. Nun können Astronomen sogar deren Atmosphären analysieren – und vielleicht bald Lebensspuren entdecken. von RÜDIGER VAAS Der Titel einer Pressemitteilung, die die renommierte Cambridge University im April 2025 verschickt hat, war so spektakulär wie irreführend...