Lexikon

Gemeinschaft

Recht
Mitberechtigung; 1. Gemeinschaft nach Bruchteilen, regelmäßige Regelung einer Gemeinschaft, nach §§741 ff. BGB stets, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; jeder Mitberechtigte hat einen gleichen Anteil am gemeinsamen Recht, über den er frei verfügen kann; jeder Teilhaber kann jederzeit Aufhebung der Gemeinschaft verlangen; 2. Gemeinschaft zur gesamten Hand: Gesamthand.
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Wissenschaft

Schlaflos bei Vollmond?

Viele Menschen klagen, sie könnten in den Nächten rund um Vollmond schlechter schlafen als gewohnt, während andere dies als pure Einbildung abtun. Was die Wissenschaft dazu sagt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Fakt ist: Der Einfluss des Mondes auf uns Menschen ist in zahlreichen Studien untersucht worden, ohne dass man zu einem...

Bernhard Weigand, Flüssigkeitstropfen
Wissenschaft

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