Lexikon
Gemeinschaft
Recht
Mitberechtigung; 1. Gemeinschaft nach Bruchteilen, regelmäßige Regelung einer Gemeinschaft, nach §§741 ff. BGB stets, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; jeder Mitberechtigte hat einen gleichen Anteil am gemeinsamen Recht, über den er frei verfügen kann; jeder Teilhaber kann jederzeit Aufhebung der Gemeinschaft verlangen; 2. Gemeinschaft zur gesamten Hand: Gesamthand.
Wissenschaft
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Vor gut vier Jahren, im Dezember 2019, erblickte die erste Science-Busters-Kolumne in bild der wissenschaft das Licht der Welt. Sie hieß „Können Atombomben auf dem Mars Leben schaffen?“ und handelte davon, dass der verhaltensoriginelle AfD-Sympathisant Elon Musk auf dem Nachrichtenportal Twitter – das damals noch so hieß und...
Wissenschaft
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