Lexikon

Gemeinschaft

Recht
Mitberechtigung; 1. Gemeinschaft nach Bruchteilen, regelmäßige Regelung einer Gemeinschaft, nach §§741 ff. BGB stets, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; jeder Mitberechtigte hat einen gleichen Anteil am gemeinsamen Recht, über den er frei verfügen kann; jeder Teilhaber kann jederzeit Aufhebung der Gemeinschaft verlangen; 2. Gemeinschaft zur gesamten Hand: Gesamthand.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Große Körper, wenig Krebs

Bayer 04 Leverkusen war der alles überragende Club der letzten Bundesliga-Saison. Die meisten wissen das. Doch was kaum jemand weiß: Vor bald zwanzig Jahren machte der Werksclub des Pharma-Giganten Bayer auf seiner Homepage Werbung für Haiknorpel-Präparate als Anti-Krebsmittel. Eigentlich hätte dafür damals Zwangsabstieg in die...

Cybersecurity, Hacker
Wissenschaft

Licht und Schatten

Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon