Lexikon
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
ein Hauptprinzip des Rechtsstaates, das in Deutschland durch Art. 20 Abs. 3 GG gewährleistet ist und nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung gehört. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedeutet für die Verwaltung den Vorrang des Gesetzes, nämlich den Grundsatz, dass das Gesetz Richtschnur und Grenze des Verwaltungshandelns ist. Von der Verwaltung für den Bürger erlassene allgemeine Regelungen (Rechtsverordnungen, Satzungen) sind bei Gesetzwidrigkeit nichtig, Einzelanordnungen (Verwaltungsakte) sind in der Regel anfechtbar. Die Bindung der Verwaltung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) erweitert die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zum Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit der Verwaltung.
Wissenschaft
Die aktivste Welt im Sonnensystem
Extremer Vulkanismus und Erosionsprozesse auf dem Jupitermond Io – die Raumsonde Juno überrascht mit neuen Erkenntnissen. von THOMAS BÜHRKE Am 9. März 1979 machte die Astronomin Linda Morabito vom kalifornischen Jet Propulsion Laboratory der NASA eine aufsehenerregende Entdeckung: Auf einer der Aufnahmen, welche die Raumsonde...
Wissenschaft
Weniger Totgeburten in Europa, aber mehr in Deutschland
Zwischen 2010 und 2021 ist die Totgeburtenrate in den meisten Ländern Europas gesunken oder auf niedrigem Niveau stabil geblieben. Doch nicht in Deutschland und Belgien: Beide Länder verzeichnen seit Jahren steigende Totgeburtenraten. Eine Studie hat nun mögliche Einflussfaktoren untersucht. Demnach spielen unter anderem das...
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