Lexikon

Gleichheit

Verfassungsrecht
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht. Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. In
Österreich
ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der
Schweiz
durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.
Foto einer Goßen Mausschwanzfledermaus im Flug am Nachthimmel
Wissenschaft

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Fledermäuse können in großen Schwärmen aus tausenden Tieren auf engem Raum fliegen, ohne dabei in der Luft zusammenzustoßen. Wie ihnen das gelingt, haben nun Biologen herausgefunden. Demnach passen die Tiere sowohl ihre Flugbewegungen als auch die Rufe ihrer Echoortung an die herausfordernde Situation beim abendlichen...

Galaxienhaufen, Abell 370
Wissenschaft

Das Standardmodell

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