Lexikon
Gleichheit
Verfassungsrecht
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht. Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. – In
Österreich
ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der Schweiz
durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.Wissenschaft
Leben in der Höllenwelt?
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Wissenschaft
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Die Lärmbelastung in Städten kostet ihre Bewohner Lebenszeit. Doch weltweit tüfteln Forscher an unterschiedlichen Lösungen gegen den Krach. von MARTIN ANGLER Die Rue D’Avron ist eine von vielen Nebenstraßen in der Pariser Innenstadt, nur einen Steinwurf vom berühmten Père-Lachaise-Friedhof entfernt, auf dem Édith Piaf und Jim...