Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Gleichberechtigung

Gleich|be|rech|ti|gung
f.
,
, nur Sg.
rechtliche Gleichstellung
Gleichberechtigung:
Dieses Wort hat im Lauf der Zeit einen Konnotationswandel erfahren. Der ursprünglich politisch gemeinte Begriff geht zurück auf das Ideal der Gleichheit in der Französischen Revolution von 1789 und zielt auf die Einebnung der damals geltenden Standesunterschiede. In Deutschland wurde der Ausdruck
Gleichberechtigung
zum ersten Mal 1848 von dem Schriftsteller Friedrich Hebbel verwendet, der über die „Gleichberechtigung aller Völker“ schrieb. Seither wurde es im politischen Sprachgebrauch oft benutzt, zum Beispiel war von der
Gleichberechtigung
Deutschlands die Rede oder derjenigen der Konfessionen. Um 1900 nahm die Frauenbewegung den Begriff auf, um die gesellschaftliche Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern. Diese Bedeutung ist heute die dominierende. Gleichberechtigung wurde zu einem Schlagwort der Emanzipationsbewegung. Allerdings findet sich der Begriff seit dem Zweiten Weltkrieg auch im Zusammenhang mit Minderheiten, wenn etwa von der
Gleichberechtigung
der Schwarzen in den Vereinigten Staaten von Amerika die Rede ist.
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