Lexikon
herrenlose Sachen
Sachen, die nicht in jemandes Eigentum stehen, z. B. freie wilde Tiere, Muscheln oder weggeworfene Sachen. Sie unterliegen, soweit dies nicht durch Sondergesetz verboten ist oder das Aneignungsrecht eines anderen (z. B. Jagd-, Fischerei- und Strandrecht) verletzt wird, der Aneignung durch jedermann (§§ 958 ff. BGB).
In
Österreich
heißen die herrenlosen Sachen freistehende Sachen; die rechtliche Regelung ist ähnlich (§§ 287, 381 ff. ABGB). – In der Schweiz
geregelt in Art. 718 f. ZGB.
Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...