Lexikon
herrenlose Sachen
Sachen, die nicht in jemandes Eigentum stehen, z. B. freie wilde Tiere, Muscheln oder weggeworfene Sachen. Sie unterliegen, soweit dies nicht durch Sondergesetz verboten ist oder das Aneignungsrecht eines anderen (z. B. Jagd-, Fischerei- und Strandrecht) verletzt wird, der Aneignung durch jedermann (§§ 958 ff. BGB).
In
Österreich
heißen die herrenlosen Sachen freistehende Sachen; die rechtliche Regelung ist ähnlich (§§ 287, 381 ff. ABGB). – In der Schweiz
geregelt in Art. 718 f. ZGB.
Wissenschaft
Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat
Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...
Wissenschaft
Vorteilhafte Ball-Kleider
Evolution wirklich zu verstehen, ist schwerer, als viele denken. Das Tückische daran ist, dass die Grundprinzipien der Evolutionstheorie sehr einfach erscheinen, in der realen Welt jedoch schnell für komplizierte und nicht leicht zu verstehende Resultate sorgen können. Die Folge sind zahlreiche Missverständnisse, die immer wieder...