Lexikon

herrenlose Sachen

Sachen, die nicht in jemandes Eigentum stehen, z. B. freie wilde Tiere, Muscheln oder weggeworfene Sachen. Sie unterliegen, soweit dies nicht durch Sondergesetz verboten ist oder das Aneignungsrecht eines anderen (z. B. Jagd-, Fischerei- und Strandrecht) verletzt wird, der Aneignung durch jedermann (§§ 958 ff. BGB).
In
Österreich
heißen die herrenlosen Sachen freistehende Sachen; die rechtliche Regelung ist ähnlich (§§ 287, 381 ff. ABGB). In der
Schweiz
geregelt in Art. 718 f. ZGB.
Raumstation
Wissenschaft

Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier

In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...

Methanol, Strom
Wissenschaft

Heute Übeltäter, morgen Held

Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.

Der Beitrag Heute Übeltäter, morgen Held erschien zuerst auf ...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon