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jurstische Person

eine rechtlich verselbständigte und wie eine natürliche Person mit eigener bürgerlicher Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (im Privatrecht z. B. rechtsfähige Vereine, Kapitalgesellschaften; im öffentlichen Recht z. B. Gebiets-, Personal- und Realkörperschaften) oder Vermögensmasse (z. B. die rechtsfähige Stiftung); im öffentlichen Recht ferner die rechtsfähige Anstalt.

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