Lexikon
Konvention über Streubomben
Convention on Cluster Munitions; CCMinternationaler Vertrag über das Verbot von Streumunition; am 3. 12. 2008 von 107 Staaten unterzeichnet. Die Konvention verbietet Produktion, Gebrauch, Verbreitung und Lagerung von Streumunition und verlangt die Zerstörung der Bestände innerhalb von acht Jahren. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zur Opferfürsorge und über die Räumung kontaminierter Gebiete. Technisch fortgeschrittene Streumunition (Punktzielmunition) bleibt zulässig, ebenso die Kooperation mit Staaten, die Streumunition weiterhin gebrauchen. Die Konvention bindet nur die Vertragsparteien und tritt erst in Kraft, wenn 30 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Wichtige Produzenten- und Anwenderstaaten (u. a. die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel) blieben dem Vertrag fern.
Wissenschaft
Herzmuscheln leiten Sonnenlicht wie Glasfaserkabel
Herzmuscheln leben in Symbiose mit Photosynthese betreibenden Algen in ihrem Inneren. Um diese Untermieter mit Licht zu versorgen, öffnen die Muscheln jedoch nicht einfach ihre Schale. Stattdessen haben sie in der Evolution einzigartige Fenster-Strukturen entwickelt, wie Biologen herausgefunden haben. Diese Fenster leiten das...
Wissenschaft
„Die Energieversorgung würde flexibler und effizienter“
Die Solarbatterie ist bislang noch Gegenstand der Grundlagenforschung. Doch die Besonderheiten dieser neuen Technologie bieten reichlich Potenzial für künftige Anwendungen – und das längst nicht nur, wo auch klassische Batterien genutzt werden. Zwei Stuttgarter Forscher erläutern Perspektiven und Herausforderungen. Das Gespräch...