Lexikon
Konvention über Streubomben
Convention on Cluster Munitions; CCMinternationaler Vertrag über das Verbot von Streumunition; am 3. 12. 2008 von 107 Staaten unterzeichnet. Die Konvention verbietet Produktion, Gebrauch, Verbreitung und Lagerung von Streumunition und verlangt die Zerstörung der Bestände innerhalb von acht Jahren. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zur Opferfürsorge und über die Räumung kontaminierter Gebiete. Technisch fortgeschrittene Streumunition (Punktzielmunition) bleibt zulässig, ebenso die Kooperation mit Staaten, die Streumunition weiterhin gebrauchen. Die Konvention bindet nur die Vertragsparteien und tritt erst in Kraft, wenn 30 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Wichtige Produzenten- und Anwenderstaaten (u. a. die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel) blieben dem Vertrag fern.
Wissenschaft
Digitale Doubles
Max-Planck-Forscher wollen den digitalen Menschen erschaffen – als ein perfektes Abbild, als 3D-Avatar in den virtuellen Welten der Computer. Ihr Werkzeug: Dutzende von Kameras und eine Lichtbühne mit mehr als 13.000 LEDs. Die Einsatzfelder reichen vom Gesundheitswesen über die Filmindustrie bis in den Bereich der Bildung. von...
Wissenschaft
Endlich wieder sehen!
Mithilfe der Optogenetik wollen Forscher erblindeten Menschen das Augenlicht zurückgeben. Jetzt melden sie erste Erfolge der neuen Gentherapie. von CHRISTIAN WOLF Erblindete wieder sehen zu lassen, ist ein alter Menschheitstraum. Ein Weg, auf dem Menschen allmählich ihr Augenlicht verlieren, sind erbliche oder altersbedingte...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Aufräumen im Orbit
Die Krux mit den Studien
Im Elektroauto zu den Klimazielen?
Bunte Lebenswelt in der Ostsee
Klonen für den Arterhalt