Lexikon
Konvention über Streubomben
Convention on Cluster Munitions; CCMinternationaler Vertrag über das Verbot von Streumunition; am 3. 12. 2008 von 107 Staaten unterzeichnet. Die Konvention verbietet Produktion, Gebrauch, Verbreitung und Lagerung von Streumunition und verlangt die Zerstörung der Bestände innerhalb von acht Jahren. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zur Opferfürsorge und über die Räumung kontaminierter Gebiete. Technisch fortgeschrittene Streumunition (Punktzielmunition) bleibt zulässig, ebenso die Kooperation mit Staaten, die Streumunition weiterhin gebrauchen. Die Konvention bindet nur die Vertragsparteien und tritt erst in Kraft, wenn 30 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Wichtige Produzenten- und Anwenderstaaten (u. a. die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel) blieben dem Vertrag fern.
Wissenschaft
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Wissenschaft
Hoch hinaus
Wie eine Mutation Streifengans und Sperbergeier zu ungeahnten Höhenflügen verhilft. Von RALF STORK Es gibt Lebensräume, die sind weniger anspruchsvoll als die Hochebenen Zentralasiens. Nachts und im Winter wird es dort empfindlich kalt. Und wer jemals in Höhen von 4.000 Metern unterwegs war, weiß: Die Luft ist dort so dünn, dass...
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