Lexikon
Konvention über Streubomben
Convention on Cluster Munitions; CCMinternationaler Vertrag über das Verbot von Streumunition; am 3. 12. 2008 von 107 Staaten unterzeichnet. Die Konvention verbietet Produktion, Gebrauch, Verbreitung und Lagerung von Streumunition und verlangt die Zerstörung der Bestände innerhalb von acht Jahren. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zur Opferfürsorge und über die Räumung kontaminierter Gebiete. Technisch fortgeschrittene Streumunition (Punktzielmunition) bleibt zulässig, ebenso die Kooperation mit Staaten, die Streumunition weiterhin gebrauchen. Die Konvention bindet nur die Vertragsparteien und tritt erst in Kraft, wenn 30 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Wichtige Produzenten- und Anwenderstaaten (u. a. die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel) blieben dem Vertrag fern.
Wissenschaft
Alexa hört auf Gefühle
Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...
Wissenschaft
3D-Laserdruck mit Algen-Tinte
Winzlinge mit großem Potenzial für die Technik: Forschende haben aus mikroskopischen Algen „Tinte“ für den 3D-Laserdruck hergestellt und damit komplexe Mikrostrukturen gefertigt. Dabei konnten sie die natürliche Reaktionsfähigkeit der Algen-Substanzen auf Licht nutzen. Tests bestätigten, dass die 3D-Gebilde aus dem...
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