Lexikon
Konvention über Streubomben
Convention on Cluster Munitions; CCMinternationaler Vertrag über das Verbot von Streumunition; am 3. 12. 2008 von 107 Staaten unterzeichnet. Die Konvention verbietet Produktion, Gebrauch, Verbreitung und Lagerung von Streumunition und verlangt die Zerstörung der Bestände innerhalb von acht Jahren. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zur Opferfürsorge und über die Räumung kontaminierter Gebiete. Technisch fortgeschrittene Streumunition (Punktzielmunition) bleibt zulässig, ebenso die Kooperation mit Staaten, die Streumunition weiterhin gebrauchen. Die Konvention bindet nur die Vertragsparteien und tritt erst in Kraft, wenn 30 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Wichtige Produzenten- und Anwenderstaaten (u. a. die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel) blieben dem Vertrag fern.
Wissenschaft
Ein menschliches Gehirn im Computer?
Supercomputer sollen inzwischen leistungsstark genug sein, um ein komplettes menschliches Gehirn simulieren zu können. Das behaupten Physiker um Bruno Golosio von der Universität Cagliari in einer Fachpublikation, die kürzlich auf dem Preprint-Server arXiv erschienen ist. Wenn Sie mich fragen, klingt das nach Science-Fiction....
Wissenschaft
Gutes Bauchgefühl
Der Darm ist das bedeutsamste Immunorgan des Körpers. Und steht in enger Verbindung zum Gehirn. Er ist deshalb maßgeblich an unserem Wohlbefinden beteiligt. von JÜRGEN BRATER Beim Stichwort Darm denkt man automatisch zuerst an die üblicherweise als Verdauung bezeichnete Nahrungsverwertung, also an die enzymatische Aufspaltung...