Lexikon
Lähmung
durch Schädigung der Nerven (neurogene Lähmung) bedingte Aufhebung der Muskelbeweglichkeit (motorische Lähmung) oder der Gefühlsempfindungen (sensible Lähmung). Man unterscheidet die schlaffe Lähmung, die zur Aufhebung jeglicher Beweglichkeit eines Muskels führt, und die spastische Lähmung, die durch Verkrampfung der Muskeln eine unbehinderte Bewegung unmöglich macht. Nervenschädigungen rufen die periphere Lähmung, Gehirn- oder Rückenmarksschädigungen die zentrale (zerebrale oder spinale) Lähmung hervor. Seltener sind myogene Lähmungen, die eine Folge von Muskelerkrankung sind.
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