Lexikon

Landschaften

seit 1770 öffentlich-rechtliche Bodenkreditinstitute auf genossenschaftlicher Grundlage in den preußischen Provinzen; nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland unter Treuhandschaft gestellt. Die Landschaften gewähren den landwirtschaftlichen Grundbesitzern Kredit durch Ausgabe von Pfandbriefen, die an der Börse oder frei veräußert werden können.

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