Lexikon
Lehen
lateinisch feudum; beneficiumein vom Lehnsherrn (Senior) an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst und Treue verliehenes Gut, und zwar mit Nutzungs-, nicht mit Eigentumsrecht. Das Lehen bestand meist in Grundbesitz, aber auch in Ämtern, Burgen, ganzen Herrschaftsbezirken, überhaupt in nutzbaren Rechten oder Einkünften (Renten, Zehnten, Zöllen u. Ä.). Das eigentliche Lehen war das Ritterlehen, das den Vasallen zum Kriegsdienst verpflichtete. Ursprünglich dem Heimfallrecht beim Tod des Seniors oder Vasallen unterworfen, wurde das Lehen später erblich; Weiterverleihung (Afterlehen an den Aftervasallen) war möglich; das war die Grundlage des Lehnswesens.

Wissenschaft
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...

Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...