Lexikon
Lehen
lateinisch feudum; beneficiumein vom Lehnsherrn (Senior) an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst und Treue verliehenes Gut, und zwar mit Nutzungs-, nicht mit Eigentumsrecht. Das Lehen bestand meist in Grundbesitz, aber auch in Ämtern, Burgen, ganzen Herrschaftsbezirken, überhaupt in nutzbaren Rechten oder Einkünften (Renten, Zehnten, Zöllen u. Ä.). Das eigentliche Lehen war das Ritterlehen, das den Vasallen zum Kriegsdienst verpflichtete. Ursprünglich dem Heimfallrecht beim Tod des Seniors oder Vasallen unterworfen, wurde das Lehen später erblich; Weiterverleihung (Afterlehen an den Aftervasallen) war möglich; das war die Grundlage des Lehnswesens.
Wissenschaft
Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen
Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...
Wissenschaft
»Alzheimer einige Jahre früher erkennen«
Warum der Alzheimer-Forscher Thomas Wolbers seine Probanden in eine virtuelle Welt versetzt, erzählt er im Interview. Das Gespräch führte tim schröder Herr Prof. Wolbers, neuartige Alzheimer-Medikamente wie Lecanemab können nur dann helfen, wenn die Krankheit sehr früh diagnostiziert wird – idealerweise, bevor die ersten Symptome...