Lexikon
Meuterei
Strafrecht
Gefangenenmeutereiim Strafrecht die Zusammenrottung von Gefangenen aller Art, die mit vereinten Kräften das Aufsichts-, Betreuungs- oder Untersuchungspersonal nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen (oder einem anderen zum Ausbruch verhelfen); strafbar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 121 StGB). – Ähnlich in der Schweiz. In Österreich ist nur die Befreiung von Gefangenen strafbar; Selbstbefreiung und hierauf gerichtete Handlungen sind straffrei (§ 300 StGB).
Wissenschaft
Die grüne Revolution
Mittels Photosynthese wandeln Pflanzen Licht in Energie um. Forscher wollen das nachahmen – und die Natur bei der Effizienz noch übertreffen. Das wäre die Basis für einen radikal neuen Weg, um Nahrungsmittel und natürliche Rohstoffe zu gewinnen. von REINHARD BREUER Bei den Pflanzen hat die Evolution ein Meisterstück vollbracht:...
Wissenschaft
Eine App für besseren Schlaf
Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...