Lexikon

Meuterei

Strafrecht
Gefangenenmeuterei
im Strafrecht die Zusammenrottung von Gefangenen aller Art, die mit vereinten Kräften das Aufsichts-, Betreuungs- oder Untersuchungspersonal nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen (oder einem anderen zum Ausbruch verhelfen); strafbar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 121 StGB). Ähnlich in der Schweiz. In Österreich ist nur die Befreiung von Gefangenen strafbar; Selbstbefreiung und hierauf gerichtete Handlungen sind straffrei (§ 300 StGB).
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