Lexikon

Meuterei

Strafrecht
Gefangenenmeuterei
im Strafrecht die Zusammenrottung von Gefangenen aller Art, die mit vereinten Kräften das Aufsichts-, Betreuungs- oder Untersuchungspersonal nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen (oder einem anderen zum Ausbruch verhelfen); strafbar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 121 StGB). Ähnlich in der Schweiz. In Österreich ist nur die Befreiung von Gefangenen strafbar; Selbstbefreiung und hierauf gerichtete Handlungen sind straffrei (§ 300 StGB).
Höhenmessung mit Atomuhren
Wissenschaft

Relativistisch genau – Atomuhren messen Höhenunterschiede

Albert Einstein sagte voraus, dass die Zeit auf Bergen oder sonstigen Erhebungen schneller vergeht als im Tal – schuld sind die höhenbedingten Unterschiede in der Erdschwerkraft. Jetzt ist es Physikern gelungen, den winzigen Effekt der gravitativen Zeitdehnung für die Höhenmessung selbst weit voneinander entfernter Orte zu nutzen...

Optimismus, Kinder, Jugendliche
Wissenschaft

Kleine Optimisten

Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...

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