Lexikon

Minster

[lateinisch, Diener]
Leiter einer höchsten Staatsbehörde, des Ministeriums. In der Frühzeit des absoluten Staates waren die Minister als Territorialminister für alle Fachgebiete (Ressorts) in einem Staatsteil (z. B. Provinz), später und heute als Fachminister für ein bestimmtes Fachgebiet im gesamten Staat (Real- oder Fachsystem) zuständig. In der Regel bilden die Fachminister zusammen mit etwaigen Ministern ohne Geschäftsbereich (Minister ohne Portefeuille) oder Ministern für Sonderaufgaben (Sonderminister), mit etwaigen Staatssekretären und weiteren Politikern das Staatskabinett, von dessen Organisation ihre Rechtsstellung gegenüber dessen Chef (Kanzler, Ministerpräsident, Premierminister) und dem Parlament (Ministerverantwortlichkeit) abhängt. Abweichend bilden die Minister in den USA kein besonderes Kollegium; sie sind bzw. waren einzeln und unmittelbar Hilfskräfte des Präsidenten. Die Fachminister sind in der Regel nicht Beamte im staatsrechtlichen Sinn, haben aber aufgrund besonderer Gesetze meist eine beamtenähnliche Stellung hinsichtlich der Gewährung von Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung.
In Österreich heißen nur die Mitglieder der Bundesregierung Minister, für Landesregierung Landesrat. In der Schweiz entsprechen den Ministern die Vorsteher der eidgenössischen Departemente, die auch Bundesräte genannt werden.
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