Lexikon

Nordischer Rat

im Dezember 1951 gegründetes interparlamentarisches Beratungsorgan; Vertragsratifizierung im Juni 1952 durch Dänemark, Norwegen und Schweden; im Dezember 1952 wurde Island, 1955 auch Finnland Mitglied; außerdem sind die Färöer und die Ålandinseln vertreten. Die Vollversammlung des Nordischen Rats setzt sich aus Regierungs- und Parlamentsmitgliedern der Mitgliedsstaaten zusammen. Sie hat nur beratende Funktion und tritt gewöhnlich zweimal jährlich zusammen. Ihre Empfehlungen wenden sich an die Regierungen der Mitgliedsländer bzw. an den Nordischen Ministerrat. Ziel des Nordischen Rats ist die Förderung der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und rechtlichem Gebiet.
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