Lexikon

Nulle terre sans seigneur

[
nyl tɛrsã sɛˈnjœ:r, frz. „kein Land ohne Lehnsherr“
]
eine Norm des französ. Lehnsrechts, nach dem der König oberster Lehnsherr allen Landes war; im Gegensatz zu Dtschld., wo das Eigengut des Adels (Allod) außerhalb des Reichslehnsverbandes blieb u. die königl. Stellung schwächte.
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