Lexikon
Rechtsnachfolge
SukzessionEintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erbe, die neue Gesellschaft bei Fusion oder Umwandlung von Gesellschaften und der Staat bei Staatensukzession. Teilrechtsnachfolge tritt dagegen bei Übernahme einer Firma, Einzelrechtsnachfolge in ein einzelnes Recht oder in eine einzelne Pflicht ein.
Wissenschaft
Immer schön eins nach dem anderen
Warum Multitasking meist nicht zu einer höheren Produktivität führt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Multitasking“, die gleichzeitige Arbeit an zwei oder mehr Aufgaben, ist in aller Munde, verspricht die Methode doch, wertvolle Zeit zu sparen. Doch das ist ein Trugschluss. Unser Gehirn ist darauf angelegt, zu erledigende...
Wissenschaft
Google Maps fürs Gehirn
Der digitale dreidimensionale „Julich Brain Atlas“ ermöglicht eine virtuelle Reise durch das menschliche Gehirn. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn ist das mit Abstand komplizierteste Organ des Menschen, vielleicht sogar das komplexeste biologische System, das die Evolution je hervorgebracht hat. Etwa 86 Milliarden Nervenzellen...