Lexikon
Rechtsnachfolge
SukzessionEintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erbe, die neue Gesellschaft bei Fusion oder Umwandlung von Gesellschaften und der Staat bei Staatensukzession. Teilrechtsnachfolge tritt dagegen bei Übernahme einer Firma, Einzelrechtsnachfolge in ein einzelnes Recht oder in eine einzelne Pflicht ein.
Wissenschaft
Taktgeber des Sonnenzyklus
Der elfjährige Aktivitätszyklus der Sonne hat seine Ursache tief im Inneren des Feuerballs. Hier vollzieht sich ein komplexes Wechselspiel zwischen der Rotation, dem strömenden Plasma und dem Magnetfeld. Geben zusätzlich Planeten von außen den Takt an? von THOMAS BÜHRKE Die Sonne befindet sich derzeit in einem Maximum...
Wissenschaft
Reden wir über Gott und das Ende der Welt
Das Ende des Jahres naht, und mit den multiplen Krisen um uns herum scheint manchmal auch das Ende der Welt in greifbare Nähe zu rücken. Haben wir auf absehbare Zeit vielleicht wirklich einen Weltuntergang zu befürchten? Und wenn ja, wann ist er aus wissenschaftlicher Sicht zu erwarten? Eines gleich vorweg: Wir können unser Ende...