Lexikon

Rechtsnachfolge

Sukzession
Eintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erbe, die neue Gesellschaft bei Fusion oder Umwandlung von Gesellschaften und der Staat bei Staatensukzession. Teilrechtsnachfolge tritt dagegen bei Übernahme einer Firma, Einzelrechtsnachfolge in ein einzelnes Recht oder in eine einzelne Pflicht ein.
Asteriod, Erde
Wissenschaft

Inferno in Deutschlands Urzeit

Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...

Universum
Wissenschaft

Ein asymmetrisches All?

Rätselhafte Richtungen und seltsame Ströme – ist das Kosmologische Prinzip am Ende? von RÜDIGER VAAS Eine Vorzugsrichtung des Universums wäre eine wahrhaft umfassende Entdeckung. Entsprechend gut müssten die Indizien dafür sein, damit die meisten Kosmologen sie akzeptieren. Denn dann wäre ihr lieb gewonnenes Kosmologisches...

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