Lexikon

Rechtsnachfolge

Sukzession
Eintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erbe, die neue Gesellschaft bei Fusion oder Umwandlung von Gesellschaften und der Staat bei Staatensukzession. Teilrechtsnachfolge tritt dagegen bei Übernahme einer Firma, Einzelrechtsnachfolge in ein einzelnes Recht oder in eine einzelne Pflicht ein.
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Wissenschaft

Nicht im Gleichgewicht

Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...

Stempel mit umgedrehtem Text neben gestempeltem Wort
Wissenschaft

Wurm im Ohr

Wo Ohrwürmer herkommen und wie man sie wieder loswird, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Kennen Sie das: Im Radio hören Sie eine bekannte Melodie, vielleicht nur wenige Sekunden eines längeren Musikstücks, und schon hat sich die Tonfolge in Ihrem Kopf festgesetzt? Um Sie in der Folge nicht mehr loszulassen. Mal ist es der Refrain...

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