Lexikon
Rechtsnachfolge
SukzessionEintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erbe, die neue Gesellschaft bei Fusion oder Umwandlung von Gesellschaften und der Staat bei Staatensukzession. Teilrechtsnachfolge tritt dagegen bei Übernahme einer Firma, Einzelrechtsnachfolge in ein einzelnes Recht oder in eine einzelne Pflicht ein.
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...
Wissenschaft
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...
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