Lexikon
Schenkung
vertragliche, unentgeltliche Vermögensübertragung, durch die der Beschenkte auf Kosten des Schenkers bereichert wird (§§ 516–534 BGB). Das Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkundung. Der Schenker kann die Vollziehung eines Schenkungsversprechens nur wegen Bedürftigkeit verweigern. Aus diesem Grund sowie wegen groben Undanks durch schwere Verfehlungen gegen den Schenker oder einen seiner nahen Angehörigen oder wegen Nichtvollziehung einer dem Beschenkten gemachten Auflage ist auch der Widerruf der vollzogenen Schenkung zulässig. – Ähnlich ist die Schenkung in der Schweiz geregelt (Art. 239 ff. OR); das Schenkungsversprechen bedarf der schriftlichen Form (Art. 243 OR). – Ebenso in Österreich (§§ 938 ff. ABGB).
Wissenschaft
Matriarchinnen und ihre Familien
Orcas leben in Familien, befreundeten Familiengruppen und Clans. Der Kopf einer Familie ist ein älteres Weibchen. Vor rund 50 Jahren begannen Biologen rund um Vancouver Island mit der systematischen Erforschung der Orcas. von BETTINA WURCHE Wie Schwerter ragen die Rückenflossen der Orcas empor, ihre schwarz glänzenden Rücken...
Wissenschaft
Das reale Leben im digitalen Riff
Korallenriffe und andere Ökosysteme der Ozeane sind zunehmend bedroht, vor allem durch Klimawandel und Überfischung. Hilfe verspricht nun eine Technik aus der Industrie: digitale Zwillinge. Damit lassen sich Szenarien für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen durchspielen und vorab im virtuellen Raum optimieren. von ULRICH EBERL Wer...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Verursacht der Mensch den Klimawandel?
Herzenssache
Wie wirkt Koffein auf Ameisen?
Das Labor im All
Im Lithium-Rausch
Die Unterwelt des Roten Planeten